AHV-Zweigstelle
Erreichbarkeiten AHV-Zweigstellenleiterin
Die AHV-Zweigstellenleiterin Brigitte Käser ist an folgenden Tagen erreichbar unter Telefon 031 701 10 88:
Mittwoch Vormittag
Donnerstag Nachmittag
Freitag ganzer Tag
Aufgaben der AHV Zweigstelle
- Erteilen von Auskünften, Abgabe von Dokumentationen und Führen von Beratungen
- Ermittlung und Erfassung der beitragspflichtigen Betriebe und Einzelpersonen (Selbständigerwerbende, Arbeitgeber, Nichterwerbstätige inkl. Studenten)
- Prüfung und Korrektur der Lohnbescheinigungen
- Entgegennahme und Bearbeitung von Leistungsgesuchen (AHV, IV, HE)
- Mutationen im Leistungs- und Beitragsbereich (Adressänderungen, Tod, Änderung Bankkonti usw.)
- AHV-Versicherungsausweise: Neuausstellungen, IK-Eröffnungen, IK-Auszüge
- Bearbeitung von Soldmeldekarten
- Bearbeitung der Anmeldungen für Mutterschaftsentschädigungen
- Kinderzulagen: Entgegennahme der Gesuche, Richtigkeits- und Vollständigkeitsüberprüfung, Beschaffung der Unterlagen, Überprüfung und Bereinigung der Kinderzulagen-Abrechnungen
- Ergänzungsleistungen: Entgegennahme der Neuanmeldungen und Revisionen, EL-Berechnungen, Stellungnahmen bei Erlassgesuchen in allen Rückforderungsfällen
- Krankheitskosten: Entgegennahme der Unterlagen, Antragsstellung an AKB
- Beratungs- und Auskunftserteilung in allen Fragen der AHV/IV/EL/FAK im Beitrags- und Leistungsbereich
Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und ist bei Fragen Anlauf- und Beratungsstelle für die Bevölkerung.
Die von der AHV-Zweigstelle betreuten Sozialversicherungen sind
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsausfallentschädigung (EO)
- Ergänzungsleistung (EL)
- Familienausgleichskasse (FAK)
- Kinderzulagen (KIZU)
- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FAZU)
- Mutterschaftsversicherung (MSE)
Sämtliche Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse: www.akbern.ch
Die Formulare können zum Teil online ausgefüllt werden, müssen jedoch immer ausgedruckt und unterschrieben werden. Die ausgefüllten Formulare können bei der AHV-Zweigstelle Arni abgegeben werden.
Belege für Leistungsabrechnung
Zur Erinnerung:
Alle EL-Bezüger und -Bezügerinnen können ihre Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, bei der EL geltend machen (Selbstbehalte usw.).
Das Rechnungsdatum darf nicht älter sein als 15 Monate. Bitte bringen Sie Ihre Belege (Leistungsabrechnungen der Krankenkasse) bei uns auf der AHV-Zweigstelle vorbei. Wir werden die Abrechnungen anschliessend für Sie erstellen und weiterleiten.