Bauverwaltung

Erreichbarkeiten Bauverwaltung

Die Bauverwaltung wird durch Helen Bischof betreut. Sie arbeitet Teilzeit jeweils am Montag, Dienstag und Freitag den ganzen Tag.

Baugesuch / Baubewilligung

Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen etc. Wenn ein Bauvorhaben keine Baubewilligung benötigt, heisst dies nicht, dass es überhaupt ohne Baubewilligung erstellt werden darf. Die nach der übrigen Gesetzgebung erforderlichen Verfügungen und Auflagen (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz, Strassenanschluss etc.) bleiben vorbehalten. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt die Bauverwaltung Arni (Telefon 031 701 10 88). Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich Bauvorhaben an uns zu wenden. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.

Baubewilligungspflicht

Grundsätzlich benötigen alle Bauvorhaben eine Baubewilligung (Art. 4 BewD). Art. 5 bis 7 BewD regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen. Wenn sich ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, in einem Ortsbildschutz- oder Landschaftsschutzgebiet befindet, ist die Baubewilligungspflicht unter Umständen trotzdem gegeben. Die Bauverwaltung teilt Ihnen auf Anfrage gerne mit, welche Baugesuchsunterlagen für ein konkretes Bauprojekt erforderlich sind. Sämtliche Unterlagen sind mindestens im Doppel, datiert und durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und den Grundeigentümer unterzeichnet bei der Bauverwaltung einzureichen. Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind die Profile aufzustellen. Grundbuchgeometer für die Gemeinde Arni ist Paul Schmalz, Konolfingen. Situationspläne sind zwingend von dort zu beziehen.

Baugesuchsformulare

Geoportal Kanton Bern

RegioGIS

Baugesetz

Bauverordnung

Baubewilligungsdekret

Bauen ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone)

eBau

Die Kantonsregierung hat beschlossen, dass ab 1. März 2022 die Verwendung von eBau obli­gatorisch ist. Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilli­gungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Über diesen Link gelangen Sie auf eBau:

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unserer Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung (ca. 2021) müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter www.be.ch/projekt-ebau.

ÖREB - öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung

Der Kataster der öffenlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist das zuverlässige, offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Die Schweiz führt diesen als eines der ersten Länder der Welt ein. Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Es gilt Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB) sind für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend.

Mit dem sich im Aufbau befindenden Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden relevante Informationen über Grundstücke leicht verfügbar. Zudem wird die Rechtssicherheit dank verbindlicher Informationen erhöht. Davon profitieren sowohl Grundstückbesitzer, als auch die verschiedenen Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Karte.