
Wechsel AHV-Zweigstellenleiterin
Am 9. Januar 2012 beginnt Brigitte Käser ihre Tätigkeit auf der Gemeindeverwaltung Arni und wird neu die AHV-Zweigstelle von Susanne Beer übernehmen. Brigitte Käser wird an folgenden Tagen anwesend sein:
Montag ganzer Tag
Dienstag Nachmittag
Freitag ganzer Tag
Ablesung der Wasseruhren und der Strommessapparate
Ab anfangs Januar 2012 werden Christian Stettler und Erwin Trachsel im Auftrag der Gemeinde Arni die Wasseruhren und die Strommessapparate ablesen. Im Verlauf des Monats Januar 2012 erhalten Sie eine Wasser-/Abwasserrechnung (01. Januar - 31. Dezember 2011) sowie eine Stromrechnung (01. Juli – 31. Dezember 2011).
Wir bitten Sie, den Herren Stettler und Trachsel den Zugang zu den Wasseruhren und den Strommessapparaten zu gewähren, besten Dank.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer 031 701 10 88 gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Verwaltung/Poststelle Altjahrswoche
Freitag, 30. Dezember 2011 ganzer Tag geschlossen
Mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage gelten ansonsten die ordentlichen Öffnungszeiten.
Wir wünschen Allen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachtstage und für das neue Jahr viele schöne Momente und Gesundheit.
Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2011
Auf Grund der Mehrbelastungen durch den neuen Finanz- und Lastenausgleich wird die Gemeinde Arni zukünftig mit 0,7 Steueranlagezehnteln mehr belastet. Der Gemeinderat hat der Gemeindeversammlung jedoch den Antrag gestellt, den Voranschlag 2012 mit der gleichbleibenden Steueranlage von 1.64 zu genehmigen. Was faktisch einer Steuersenkung gleich kommt. Die Gemeindeversammlung hat den Antrag des Gemeinderats gutgeheissen und den Voranschlag 2012 bei einer gleichbleibenden Steueranlage von 1.64 mit Aufwendungen von Fr. 3‘9270280.00 und Erträgen von Fr. 3‘902‘325.00 bei einem Aufwandüberschuss von Fr. 24‘055.00 genehmigt. Die Gemeindeversammlung hat ebenfalls die in ihrer Kompetenz liegenden Investitionskredite für das Jahr 2012 genehmigt. Zudem hat sie Hügli Bernhard und Brigitte Käser als Mitglieder der Primar- und Realschulkommission der Schule Arni-Landiswil gewählt.
Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2011 wurde von insgesamt 54 Stimmberechtigten besucht. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 7.2%.
Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 631 OgR in der Zeit vom 12. Dezember 2011 bis 3. Januar 2012 bei der Gemeindeverwaltung Arni öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 633 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2011
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Arni
Samstag, 3. Dezember 2011, 13.00 Uhr im Restaurant Rössli, Arnisäge
Traktanden
- Kreditbewilligungen
1.1 Restliche Sanierung Lehrerhaus; Genehmigung Rahmenkredit 2012/13
1.2 Strassenunterhalt; Genehmigung Rahmenkredit 2012 bis 2014
1.3 Genereller Entwässerungsplan; Genehmigung Rahmenkredit 2012/13
1.4 Elektra Arni; Sanierung 16 kV Trafostation Arnidorf – Trafostation Matte
inkl. Anpassungen 0,4 kV Mühle (Arnistrasse 34 und 36) sowie
Mooseggrain; Genehmigung Verpflichtungskredit 2012 - Beratung und Genehmigung Voranschlag, Festsetzung der Steueranlage, Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe für das Jahr 2012 sowie Orientierung über die Investitionstätigkeit 2012 und die Finanzplanung 2012 - 2016
- Wiederwahlen; 2 Mitglieder der Primar- und Realschulkommission,
Schule Arni-Landiswil
- Hügli Bernhard, Wiederwahl
- Käser-Ellenberger Brigitte, Wiederwahl - Jungbürgerehrung
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Akten liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Das Budget 2012 liegt ebenfalls in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Eine Zusammenfassung der Traktanden wird mit den Dorfnachrichten in jede Haushaltung verteilt.
Das Protokoll der Versammlung vom 18. Mai 2011 lag 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeindrat hat das Protokoll anlässlich der Sitzung vom 6. Juli 2011 genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage (Wahlen 10 Tage) nach der Versammlung. In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung nach Art. 49a des Gemeindegesetzes hingewiesen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2011 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind an den Gemeinderat zur richten. Nach der Auflagefrist genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und entscheidet über eingegangene Einsprachen.
Stimmrecht
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, die das eidgenössische und das kantonale Stimmrecht besitzen und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Arni Wohnsitz haben.
National- und Ständeratswahlen
Die Stimmbeteiligung in der Gemeinde Arni lag an diesem Abstimmungswochenende bei 46.96%. Die gesamtschweizerische Wahlbeteiligung liegt gemäss Hochrechnungen vom Sonntag Abend der SRG bei 48.4%.
Bei der Ständeratswahl im Kanton Bern hat keine der kandidierenden Personen das absolute Mehr erreicht. Deshalb findet am Sonntag, 20. November 2011 ein zweiter Wahlgang statt.
Für den 2. Wahlgang (Stichwahl) sind grundsätzlich die Personen wählbar, die bereits am ersten Wahlgang teilgenommen haben. Es können aber auch neue Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. In den Ständerat gewählt sind die Personen, welche im zweiten Wahlgang am meisten Stimmen erhalten (relatives Mehr).
Die Kandidatinnen und Kandidaten des ersten Wahlgangs haben die Möglichkeit, nicht mehr zum zweiten Wahlgang anzutreten. Ein Rückzug ihrer Kandidatur muss spätestens bis am Dienstag, 25. Oktober 2011, 16.00 Uhr, persönlich unterschrieben bei der Staatskanzlei eintreffen. Bisher haben sich Alec von Graffenried und Christian Wasserfallen zurück gezogen.
Vorschläge von neuen Kandidatinnen und Kandidaten für den zweiten Wahlgang müssen spätestens am Donnerstag, 27. Oktober 2011, 16.00 Uhr, bei der Staatskanzlei eintreffen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn im Kanton Bern wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die entsprechenden Formulare können bei der Staatskanzlei bezogen werden.
Für den zweiten Wahlgang vom 20. November 2011 findet kein Versand von Werbematerial statt. Die Wahlunterlagen sollten bis spätestens am 15. November 2011 den Stimmberechtigten zugestellt werden.
Wahl Schulleiter Schule Arni - Landiswil
Ab Jahresbeginn 2012 arbeiten die Schulen Arni und Landiswil zusammen. Um die Vorbereitungsphase effizient und zielorientiert zu gestalten, wurde bereits jetzt die Schulleitung gewählt.
Die Schulkommissionen von Arni und Landiswil haben den bisherigen Schulleiter Arni, Adrian Schneiter einstimmig als neuen, gemeinsamen Schulleiter gewählt. Er wird sein Amt am 1. Januar 2012 antreten.
Wir gratulieren Adrian Schneiter zur Wahl und freuen uns auf die weitere, gute Zusammenarbeit.
Besuch aus Pacov
In der Woche vom 12. bis zum 17. September 2011 durfte Arni wieder einmal Gäste aus der Partnergemeinde in der Tschechischen Republik begrüssen. Neben einem vollgepackten Tagesprogramm bei schönstem Wetter mit Besichtigungen im Raum Bern und einem Ausflug in den Jura fand am Mittwoch auch wieder das traditionelle „Tschechen-Bräteln“ statt. Ein toller Anlass, um Freundschaften zu pflegen.
Ein grosser Dank geht wiederum an die Gasteltern, welche die Besucher bei sich aufgenommen und betreut haben. Ohne deren Unterstützung wäre der Austausch nicht möglich.
Schulreglement - Inkraftsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der
Einwohnergemeinde Arni am 18. Mai 2011 beschlossene Schulreglement am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Das bisherige Reglement wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
Datenschutzreglement - Inkraftsetzung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Arni am 18. Mai 2011 beschlossene Datenschutzreglement am 1. Juli 2011 in Kraft tritt. Das bisherige Reglement wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
Organisationsreglement Teilrevision II - Inkraftsetzung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Gemeinderat von Arni vom 30. März 2011 gestützt auf Art. 52 Abs. 3 des Gemeindegesetzes beschlossene erste und die von der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2011 beschlossene zweite Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung in Anwendung von Art. 56 Gemeindegesetz am 13. Juli 2011 genehmigt wurde.
Die Teilrevision II des Organisationsreglements tritt auf 1. Januar 2012 in Kraft. Die bisherigen einzelnen Reglementsbestimmungen werden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben. Das Reglemente kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2011
Die Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2011 wurde von insgesamt 65 Stimmberechtigten besucht. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 8.66 %.
Sämtliche Geschäfte wurden einstimmig genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 631 OgR in der Zeit vom 26. Mai bis 14. Juni 2011 bei der Gemeindeverwaltung Arni öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 633 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Gestützt auf die Beurteilung der kantonalen Fachstelle, haben die Regierungsstatthalter heute am 16. Mai 2011 beschlossen, das am 19. April 2011 verfügte Feuerverbot per sofort aufzuheben.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Infolge der grossen Trockenheit herrscht im Verwaltungskreis Bern-Mittelland eine sehr grosse Waldbrandgefahr. Das Entfachen von Feuer im und in der Nähe des Waldes im Verwaltungskreis Bern-Mittelland ist vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland bis auf Widerruf verboten worden.
Zuwiderhandlungen werden gemäss Art. 292 Schweizerisches Strafgesetzbuch mit Busse bestraft.
Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2011
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Arni
Mittwoch, 18. Mai 2011, 20.00 Uhr im Restaurant Rössli, Arnisäge
Traktanden
- Gemeinderechnung 2010
a) Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen
b) Genehmigung der Nachkredite und übrige Abschreibungen
c) Genehmigung der Gemeinderechnung 2010 - Revision Datenschutzreglement – Beratung und Genehmigung
- Zusammenarbeit Schule mit Landiswil
a) Zusammenarbeitsvertrag Schule Arni und Landiswil – Führung und Organisation Kindergarten sowie Primar- und Realschulen der Gemeinden Arni – Landiswil - Kenntnisnahme
b) Schulreglement – Beratung und Genehmigung
c) Organisationsreglement Teilrevision II – Beratung und Genehmigung - Schülertransport – Einführung eines Schulbusses Arni
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Akten liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Verwaltungsrechnung liegt ebenfalls in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Eine Zusammenfassung wird in jede Haushaltung verteilt.
Das Protokoll der Versammlung vom 4. Dezember 2010 lag 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeindrat hat das Protokoll anlässlich der Sitzung vom 12. Januar 2011 genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundingen mit Beschwerde angefochten werden. Der Beschluss über das Organisationsreglement kann schriftlich und begründet beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Gemeinden, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage (Wahlen 10 Tage) nach der Versammlung. In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung nach Art. 49a des Gemeindegesetzes hingewiesen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2011 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind an den Gemeinderat zur richten. Nach der Auflagefrist genehmigt der Gemeinderat das Protokoll und entscheidet über eingegangene Einsprachen.
Stimmrecht
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, die das eidgenössische und das kantonale Stimmrecht besitzen und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Arni Wohnsitz haben.
aus dem Gemeinderat
Teilrevision I Organisationsreglement: Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Arni an seiner Sitzung vom 30. März 2011 die Teilrevision I des Organisationsreglements (OgR) beschlossen hat. Bei der Teilrevision I handelt es sich um zwingende Anpassungen an das übergeordnete kantonale Recht, weshalb gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11) der Gemeinderat zuständig ist. Die Teilrevision I des OgR tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden und der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung, per sofort in Kraft. Die Änderungen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis am 9. Mai 2011 Beschwerde beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Gemeinden, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Primar- und Realschule Arni
An der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2011 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Arni die Möglichkeit, über zwei für die Schule Arni wegweisende Traktanden abzustimmen:
1. Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde Landiswil
2. Einführung Schulbus in Arni
Diese zwei Geschäfte werden wir Ihnen vorstellen und Fragen dazu beantworten.
Weiter werden wir Sie darüber informieren, welche Auswirkungen der geplante Modellwechsel auf der Oberstufe in Biglen auf die Schule Arni haben kann.
Wir laden Sie freundlich ein zum Informationsanlass am
Montag, 4. April 2011 um 20.00 Uhr
im Gemeindehaus Arnisäge.
Der Gemeinderat, die Schulkommission Arni
aus dem Gemeinderat
Infolge Demissionen hat der Gemeinderat folgende Personen per 01.01.2011 gewählt:
Elektra-, Wasser- und Abwasserkommission
Präsident, Scheidegger Peter, Vorder Gfell 306, Arni
Mitglied, Krebs Adrian, Dreierweg 11, Arni
Ackerbaustellenleiter
Muster Martin, Rohr 136, Arni
Zählerableser Elektra
Trachsel Erwin, Bifang 236, Arni
WALL - Wasserversorgung
Delegierter, Scheidegger Peter, Vorder Gfell 306, Arni
TaxMe CD's erhältlich
Die TaxMe CD's sind eingetroffen und können auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2010
Die Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2010 wurde von insgesamt 60 Stimmberechtigten besucht. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 8.09 %.
Sämtliche Traktanden wurden einstimmig genehmigt.
Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 631 OgR in der Zeit vom 13. Dezember 2010 bis 03. Januar 2011 bei der Gemeindeverwaltung Arni öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 633 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
Der neue Gemeindeschreiber
Als Nachfolger von Ursula Feller hat der Gemeinderat am 27. Oktober 2010 Thomas Krebs als Gemeindeschreiber von Arni gewählt.
Thomas Krebs, Jahrgang 1975, wohnhaft in Rubigen, hat die Lehre als Kaufmann auf der Gemeindeverwaltung Münsingen absolviert. In der Folge war er 15 Jahre auf der Gemeindeverwaltung Wohlen engagiert. Davon war er 10 Jahre als Leiter Steuern sowie als Leiter eines Kommissionssekretariats tätig.
Danach folgte ein kurzer Abstecher in die Bundesverwaltung, wo er die organisatorische, strategische und personelle Führung eines grösseren Teams hatte.
Thomas Krebs ist seit dem Jahr 2002 im Besitz des Diploms als Gemeinde-schreiber und hat Ende Steptember 2010 eine Managementausbildung in der Fachrichtung Führung/Organisation erfolgreich abgeschlossen.
Thomas Krebs wird die Stelle als Gemeindeschreiber (100 %) am 1. Dezember 2010 antreten.
Die neue Finanzverwalterin
Die neue Finanzverwalterin (50 %) heisst Susanne Beer, Jahrgang 1965 und ist wohnhaft in Rüderswil. Frau Beer absolvierte eine kaufmännische Lehre auf der Gemeindeverwaltung Bowil.
In der Folge arbeitete sie mehrere Jahre als kaufm. Angestellte und hat zudem verschiedene Weiterbildungen besucht.
Sie war unter anderem als Sekretärin und Kassierin des Gemeindeverbandes Kleinklasse A Lauperswil/Rüderswil sowie als Finanzverwalterin und Sekretärin der Kirchgemeinde Rüderswil tätig.
Die letzten drei Jahre arbeitete sie an der kaufm. Berufsschule Emmental in Burgdorf in der Rechnungsführung.
Antritt der Stelle am: 01.02.2011
Stromtarife der Elektra Arni ab 01.01.2011
Die ab 01.01.2009 geltenden Tarife der Elektra Arni können hier eingesehen werden
Für Fragen steht Ihnen Andrea Schär jeweils am Montag unter Tel. 031 701 10 88 zur Verfügung.
Information Feuerwehr Regio Gumm
Die neue Einsatzzentrale im 10. Speicher in Biglen ist in Betrieb. Damit wird die zentrale Unterstützung sämtlicher Blaulichtorganisationen, aber auch allen anderen Diensten im Ernstfall nahtlos gewährleistet sein. Informationen werden so an einer Stelle verarbeitet und weiterverarbeitet. Die Feuerwehr Regio Gumm verfügt zudem neu auch über eine regionale Funkverbindung, welche das gesamte Einsatzgebiet autonom abdeckt.
Für die Bevölkerung steht grundsätzlich im Ernstfall die Nummer 118 zur Alarmierung zur Verfügung.
Was tun bei schweren Unwettern oder anderen grossen Ereignissen?
Bei regional schweren Unwettern kann es vorkommen, dass die offizielle Alarmnummer der Feuerwehren (118, 112) schwer erreichbar ist.
In solchen Fällen, wenn die Feuerwehr bereits im Einsatz steht, haben Sie die Möglichkeit, die Alarmzentrale der Feuerwehr Regio Gumm unter den untenstehenden Nummern zu erreichen.
Tel: 031 701 25 22 resp. Fax: 031 701 25 23 E-Mail: zentrale(at)regiogumm.ch
Wichtig, diese Zentralennummern sind keine Alarmnummern!
Für weitere Informationen stehen die Verantwortlichen gerne zur Verfügung. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf ihrer Gemeindehomepage.
Herzroute
Erfahren Sie mehr zur Herzroute und ihren Angeboten unter
Vermietung Flyer
Peter Schüpbach, Velos-Motos Arni Tel. 031 701 03 50
Ladakh Bikeshop, Biglen Tel. 031 701 38 20
Feuerwehr Regio Gumm
Alarmnummer bei Schadensereignissen
Telefon 118
Aufgaben
Die Aufgaben der Feuerwehr sind vielfältig. Als zeitgemässe Dienstleistungsorganisation steht die Feuerwehr heute in den unterschiedlichsten Bereichen im Einsatz:
- Rettung von Personen und Tieren
- Schutz und Rettung von Sachwerten und Kulturgütern
- Brandbekämpfung
- Einsatz bei Elementarereignissen
- Umweltschutz: Oel-, Chemiewehr
- Verkehrsdienst und Personenrettung bei Verkehrsunfällen
- Beseitigung von Insekten bei Personengefährdung
Was tun wenns brennt?
1. Sofort die Feuerwehr alarmieren Tel.118
· wer ist am Telefon (Name)
· wo brennts (Adresse)
· was brennt
· sind Personen oder Tiere in Gefahr
2. Retten
Wenn möglich retten von Personen und Tieren
Wichtig: Ohne dabei die eigene Sicherheit zu gefährden
3. Löschen
Versuchen zu Löschen (Löschdecke, Feuerlöscher, Wandlöschposten usw.)
Wichtig: keine Eigengefährdung, Rauchgase sind hochgiftig
Tageskarten der Gemeinden
Die Tageskarten (SBB-Generalabonnemente) der Gemeinde Arni werden durch die Raiffeisenbank Worblen-Emmental verwaltet.
Für die Reservation der Tageskarten der Gemeinde Arni, bitten wir Sie, die Raiffeisenbank Worblen-Emmental Tel. 031 838 55 55 zu kontaktieren.
Wochenplatzbörse Jugendfachstelle Region Konolfingen
Haben Sie einen Wochenplatz, einen Ferienjob zu vergeben, suchen Sie jemanden der Ihnen beim Einkaufen behilflich ist, Ihren Hund ausführt oder Botengänge für Sie erledigt?
Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen.







